Das BaufiTeam-Lexikon: Fachbegriffe aus der Baufinanzierung
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Schluss mit Fachchinesisch: Baufinanzierung einfach erklärt!
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung bestätigt das Bauaufsichtsamt, dass die Wohnungen eines Hauses nach dem Wohneigentumsgesetz abgeschlossen sind. Oder anders ausgedrückt: Sie sind baulich von anderen Wohneinheiten getrennt und besitzen einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen.
Ablösung
Ein bestehender Kredit wird durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers zurückgezahlt.
Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung des Darlehensnehmers, ein Darlehen innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abzurufen.
Abschreibung
Die Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Man unterscheidet zwischen linearer Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und degressiver Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge).
Abtretung
Rechte und Ansprüche werden auf einen Dritten übertragen. Beispiel: Ein Darlehensnehmer tritt den Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber ab.
Agio
Aufpreis, den manche Banken für die Bereitstellung eines Darlehens verlagen. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen.
Annuität
Zins und Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen. Die Höhe einer Annuität bleibt während der gesamten Sollzinsbindungsfrist konstant.
Annuitätendarlehen
Langfristiges Darlehen mit konstanten Kreditraten. Die Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Während der Laufzeit wird der Zinsanteil der Rate geringer und der Tilgungsanteil erhöht sich in gleichem Maße.
Anschlussfinanzierung
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt. Lesen Sie dazu auch unseren Blogartikel „Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Anschlussfinanzierung?“
Anschlusskosten
Kosten, die für den Anschluss von Grundstück und Haus an das öffentliche Versorgungsnetz anfallen (z.B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- bzw. Stromversorgung und Telekommunikation).
Arbeitnehmersparzulage
Summe, die der Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistung auf einen Sparvertrag (z.B. Bausparvertrag) seines Arbeitnehmers einzahlt.
Auflassung
Die zur Eigentumsübertragung an einem Grundstück oder auch einer Immobilie notwendige Einigung von Verkäufer und Erwerber. Sie muss bei zeitgleicher, persönlicher Anwesenheit der beiden Vertragsparteien von einer zuständigen Stelle, zum Beispiel einem Notar, erklärt werden.
Aufteilungsplan
Ein bauzeichnerischer Plan, der von der Baubehörde beurkundet wurde. Dieser muss die Aufteilung des Gebäudes wie auch die Größe und Lage der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile aufweisen. Meist besteht eine fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten, um Irrtümer oder Verwechslungen auszuschließen.
Aufwendungshilfen
Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für Eigentümer neugebaute Immobilien zur Eigennutzung. Diese Geldmittel sollen nach dem Bezug zu einer finanziellen Entlastung beitragen. Sie werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen müssen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden.
Ausbauhaus
Ein Haus, das aus den vorgefertigten Teilen nur bis zu einem vereinbarten Grad vom Bauunternehmen fertiggestellt wird. Das Haus wird nicht Schlüsselfertig geliefert, sondern durch den Bauherrn in Eigenleistung oder Eigenregie fertiggestellt.
Auszahlungsvoraussetzungen
Banken und Finanzierungspartner knüpfen die Auszahlung eines Darlehensbetrags an bestimmte Bedingungen. Diese werden im Darlehensvertrag vereinbart und müssen innerhalb der festgelegten Frist erfüllt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Eintragung der Grundschuld.
Aval
Ein Kreditinstitut übernimmt eine Bürgschaft oder Garantiestellung, wobei es dabei keinen Geldbetrag stellt, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich das Kreditinstitut, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmes gegenüber einem Dritten einzustehen. Bei einer Garantie steht es für einen zukünftigen Erfolg ein.
Bauantrag
Schriftlicher Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung, welcher bei den zuständigen Behörden gestellt werden muss. Für das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag, müssen alle notwendigen Unterlagen vorliegen (z.B. der Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Bauzeichnungen, die Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277 oder statistische Berechnungen).
Bauanzeige
Ist ein Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig, so muss der Bauherr dieses Vorhaben dennoch bei der zuständigen Behörde mittels Bauanzeige einreichen, um das Bauvorhaben bekannt zu geben.
Baubeschreibung
Detaillierte Aufstellung der Ausstattungsmerkmale und Ausfertigungseigenschaften eines Bauvorhabens.Sie gibt unter anderen Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialien. Aufgrund der Wichtigkeit einer Baubeschreibung für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist diese ein zentraler Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Darüber hinaus ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.
Bauerwartungsland
Ein Grundstück, das noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist, für das jedoch die Absicht besteht, dass es künftig in Baulang gewandelt wird. Die finale Nutzungsbestimmung muss verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.
Baugrenze
Grenze, die laut Bebauungsplan von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf (§ 23 Baunutzungsverordnung BauNVO).
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Versicherung, welche für Schäden, die dritte Parteien auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden könnte, aufkommt.
Bauleistungsversicherung
Versicherung, die im Fall, dass während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen, greift. Hierzu zählen unter Anderem Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder auch Naturkatastrophen.
Baunebenkosten
Hierunter fallen unter anderem die Kosten für Architekten, anfallende Gebühren für Behörden, Kosten für Genehmigungen, Notarkosten, Grunderwerbssteuer und auch die Kosten für die Finanzierung.
Bauspardarlehen
Von den Bausparkassen gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke. Je nach Tarif spart der Bausparer z.B. 40% der Bausparsumme an und erhält anschließend ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 %. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Vergleichen Sie die Konditionen für ein Privatdarlehen.
Bonität
Anderes Wort für Kreditwürdigkeit, d.h. der Vertretbarkeit einer Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten. Zur Beurteilung der persönlichen Bonität wird häufig eine Schufa-Auskunft herangezogen. Die sachliche Bonität wird anhand von Einkommen und Ausgaben des Kreditnehmers geprüft.
Bürgschaft
Ein Vertrag zwischen einem Bürgen und dem Gläuiger einer dritten Partei. Der Bürge verpflichtet sich zur Haftung gegenüber dem Gläubiger, falls es zur Nichtzahlung eines Dritten (= Schuldner) kommt.
CO2 Gebäudesanierung
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW dient dazu, den Eigentümern eines Altbaus günstige Darlehen für Umbauarbeiten zu ermöglichen, wenn diese den Energieverbrauch des Hauses erkennbar senken. Das Programm wird über die vermittelnde Bank beantragt.
Courtage
Provision, die ein Makler bei Vertragsabschluss erhält.
Darlehensbewilligung
Eine rechtlich verbindliche Zusage eines Darlehensgebers für die Gewährung eines Darlehens.
Darlehensphase
Der Ablauf des Bausparvertrages ist in Spar- und Darlehensphase gegliedert. Die Darlehensphase schließt sich mit der Auszahlung des Darlehens an die Sparphase eines Bausparvertrages an. Ein separater Darlehensvertrag muss dafür geschlossen werden. Der Darlehensnehmer zahlt während der Darlehensphase jeden Monat seine Darlehensrate an die Bausparkasse. Dies setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen.
Degressive Abschreibung
Alternative zur linearen Abschreibung von Herstellungs- und Anschaffungskosten für Neubauten. Die degressive Abschreibung erfolgt über jährlich abnehmende Sätze. In den ersten Jahren ist die steuerminderne Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung höher.
Disagio
Differenz zwischen Ausgangsbetrag (Nominalbetrag) und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Bei einem Disagio findet eine Zinsvorauszahlung statt, die zu einer Sollzinssenkung durch die Bank führt.Dies ist steuerlich für Kapitalanleger interessant, weil es als Werbungskosten absetzbar ist.
Effektiver Jahreszins
Ein Zinssatz eines Darlehens, in dem fast alle anfallenden Kostenbestandteile und Tilgungsmodalitäten berücksichtigt sind. Der Effektivzins ermöglicht grundsätzlich den Vergleich verschiedener Angebote und seine Berechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
Eigenheimzulage
Zum 1. Januar 2006 wurde die Staatliche Förderung zur Unterstützung von Kauf- und Bauvorhaben abgeschafft.
Eigenkapital
Zur Immobilienfinanzierung werden eigene Vermögenswerte eingesetzt. Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben und Eigenleistungen zählen zum Eigenkapital.
Eigenleistung
Zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten wird Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe)erbracht. Die Risiken liegen jedoch im hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.
Eigennutzung
Es wird von Eigennutzung gesprochen, wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie selbst gewohnt. Für gewisse Darlehensformen oder Sondervereinbarungen kann diese Art von Nutzung vorgeschrieben sein.
Eigentumswohung
Die Eigentumswohung ist eine Wohung in einem Mehrparteienhaus, die Eigentum einer Privatperson ist. Diese bewohnt der Eigentümer selbst oder er vermietet sie. Das Sondereigentum (die Wohnung selbst) und ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum erwirbt man beim Kauf einer Eigentumswohnung. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Eigentumsverhältnisse.
Einheitswert
Ein Richtwert, vom Finanzamt festgesetzt, für Grundstücke und Gebäude, nach dem unter anderem die Grundsteuer ermittelt wird. Dem Eigentümer wird durch den Einheitswertbescheides mitgeteilt, dass der Wert deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie liegt.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Im Einkommenssteuergesetz (§ 21 EStG) geregelte Einkunftsart. Sie beinhaltet alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Zum Beispiel die Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger sind als Werbungskosten abzuziehen. Darlehenszinsen und Abschreibungen (AfA) können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Einliegerwohnung
Eine separat und in sich abgeschlossene Wohnung, in einem Einfamilienhaus von mindestens 25 Quadratmetern Wohnfläche mit eigener Küche und sanitären Einrichtungen.
Erbbaurecht
Ein in der Regel zeitlich begrenztes (meist 99 Jahre) Recht, das einem Bauherrn ermöglicht, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst kaufen zu müssen. Der Bauherr zahlt an den Eigentümer des Grundstückes über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus vereinbarten Erbbauzins.
Erbbauzins
An den Grundstückseigentümer ist das Wiederkehrende Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts zu zahlen.
Erbpacht
Erbpacht ist ein anderes Wort für Erbbaurecht. Dieses Recht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die im Voraus vereinbarten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks über die gesamte Nutzungsdauer.
Erhaltungsaufwand
Alle Aufwendungen, die für die Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie anfallen, können nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerlich abgesetzt werden.Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden können als Werbungskosten. Im Jahr der Rechnungszahlung können Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden als Werbungskosten sofort in einem Betrag von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.Gehen die Modernisierungsarbeiten über eine zeitgemäße, Substanz erhaltende Erneuerung der Immobilie hinaus und wird der Gebrauchswert sogar gesteigert, zählen sie zu den Herstellungskosten.
Erläuterungspflicht
Darlehensgeber und Darlehensvermittler sind verpflichtet, vor Abschluss des Vertrages dem Verbraucher, angemessene Erläuterungen zum Vertragsinhalt zu geben.
Erschließung
Allgemeine Maßnahmen, um ein Grundstück baureif zu machen. Dies sind unter anderem der Anschluss des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung und die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz. Die Gemeinde ist normalerweise für die Anbindung an die Infrastruktur verantwortlich, der Grundstückseigentümer wird aber an den Kosten beteiligt. Für die Anbindung an die Infrastruktur ist in der Regel die Gemeinde verantwortlich, der Grundstückseigentümer wird jedoch an den Kosten beteiligt.
Erschließungskosten
Das Grundstück muss baureif gemacht werden, bevor es bebaut werden kann. Erschließungskosten sind Kosten, die dabei entstehen. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und Energieversorgung.
Ertragswert
Der Ertragswert ist insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern ist der Ertragswert relevant und bildet die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes.Die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten ergeben dafür die Berechnungsbasis. Für den Ertragswert werden sie auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.
Erwerbskosten
Erwerbskosten sind Kosten, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu gehören die Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten sowie Kosten für Bodenuntersuchungen oder den Grundbucheintrag. Wenn das Haus nicht zur Eigennutzung benutzt wird, können die Erwerbskosten steuerlich abgesetzt werden.
Fertighaus
Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise, aus vorgefertigten Teilen. Im Normalfall wird ein Fertighaus schlüsselfertig an den Käufer übergeben. Es gibt auch die Möglichkeit zur Auslieferung als Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Ausbaus vom Käufer in Eigenleistung übernommen wird.
Festdarlehen
Langfristiges Darlehen, das am Ende der Sollzinsbindung in einer Summe zurückgezahlt wird.Während der Sollzinsbindung sind nur die Zinsen zu entrichten. Häufig werden Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds oft für die Tilgung des Darlehens bespart.
Festzins
Der bei Immobiliendarlehen für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 5, 10 oder 20 Jahre) festgeschriebene Zinssatz. Mit einer Sollzinsfestschreibung von 5 oder 10 Jahren können Darlehen in dieser Zeit nicht gekündigt werden.Die Kündigung eines Darlehens mit einer Sollzinsfestschreibung von mehr als 10 Jahren ist jedoch nach Ablauf von 10 Jahren unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Frist möglich.
Festzinsdarlehen
Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen vorher bestimmten Zeitraum garantiert. Es ist unabhängig davon, ob die Zinsen steigen oder fallen. Das Gegenteil eines Festzinsdarlehens ist ein Gleitzinsdarlehen. Die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses kann sich jederzeit ändern.
Feuerversicherung
Es ist eine Versicherung für Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder einer Explosion entstehen.Die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) sollte sie im Schadensfall übernehmen. Für die Finanzierung einer Immobilie ist der Nachweis einer bestehenden Brandversicherung Grundvoraussetzung.
Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung über die Herstellungs- und Erwerbskosten einerseits sowie über die für die Finanzierung einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel andererseits. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Differenz der Gesamtkosten und der Eigenmittel. Für den Darlehensnehmer wird ein Tilgungsplan erstellt, der die anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen auflistet und die monatliche Belastung enthält.
Flurkarte
Eine Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung zeigt. Die Karte kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und angefordert werden.
Flurstück
Die Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Das Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Forward Darlehen
Ein Forward-Darlehen ist eine gewisse Form der Anschlussfinanzierung im Rahmen einer Baufinanzierung. Mit einem Forward-Darlehen können sich Darlehensnehmer bis zu 60 Monate vor Ablauf der bestehenden Zinsbindung tagesaktuelle Zinsen für ihre Anschlussfinanzierung sichern.Die Auszahlung des Forward-Darlehens erfolgt pünktlich zum Ablauf der vorher bestehenden Sollzinsbindung. Sie löst diese Finanzierung ab. Somit beginnt die neue Ratenzahlung.Da zwischen Abschluss und Auszahlung des Forward-Darlehens für jeden Monat ein geringer Zinsaufschlag fällig wird, liegt die Kondition des Forward-Darlehens im Regelfall leicht über den aktuellen Konditionen für Immobiliendarlehen. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Aufschlag. Wichtig ist: Auch wenn die Zinsen zum Zeitpunkt der Auszahlung unter oder über dem vereinbarten Zinssatz liegen, muss ein Forward-Darlehen immer zu den vereinbarten Konditionen abgenommen werden.
Fremdkapital
Das sind Finanzierungsmittel, die dem Darlehensnehmer von Dritten (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche Stellen oder Familie/Freunde) zur Verfügung gestellt werden.
Geldbeschaffungskosten
Die Kosten entstehen bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln. Das sind beispielsweise Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten sowie Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld. Von der Bank erhobene Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Gemeinschaftseigentum
Es bezieht sich auf eine Eigentumswohnung auf die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind wie z. B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen gehören dazu. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Eigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.
Gesamtschuldner
von einer gesamtschuldnerischen Haftung spricht man, wenn mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften. Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Die Bank darf die Leistung nur einmal verlangen.
Gleitzinsdarlehen
Es ist ein Darlehen, dessen Konditionen die Bank jederzeit ändern kann, aufgrund von marktüblichen Zinsentwicklungen. Dieses Zinsänderungsrisiko wird oft mit günstigeren Einstiegskonditionen honoriert.
Grundbuch
Amtliches Verzeichnis eines Bezirks über alle Grundstücke und deren Eigentümer. Das Grundbuch beinhaltet Informationen über Größe, Nutzungsart, Eigentumsverhältnisse, grundstücksgleiche Rechte sowie Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Käufer) kann ein Grundbuch einsehen. Auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden. Nutzung Sie zur Ermittlung der Kosten für die Grundschuldeintragung unseren Notar- und Grundbuchkostenrechner.
Grundbuchamt
Abteilung des Amtsgerichts, in der die Grundbücher und Grundakten geführt werden. Für Grundbuchauszüge und Einsichten muss man sich an das Grundbuchamt wenden.
Grundbuchauszug
Es ist eine komplette Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Dies kann beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden. Als berechtigtes Interesse gilt beispielsweise das Kaufvorhaben an einer Immobilie. Der Grundbuchauszug ist notwendig um eine Immobilienfinanzierung zu beantragen.
Grundbucheinsicht
Das Grundbuch beim Grundbuchamt kann eingesehen werden, wenn das Interesse berechtigt ist. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können immerzu einen Grundbuchauszug verlangen.
Grunderwerbssteuer
Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die bei einem Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke notwendig wird. zwischen 3,5 und 5 % des Kaufpreises kann sie je nach Bundesland und Örtlichkeit betragen. Die genaue Höhe erteilt das örtliche Finanzamt.
Grundflächenzahl
Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei der Grundflächenzahl von 0,4 dürften beispielsweise 40 % des Grundstücks bebaut werden. Die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie die jeweiligen Zufahrten sind dafür mitzurechnen.
Grundpfandrecht
Damit sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld wird hierfür beispielsweise eingetragen.
Grundschuld
Grundschuld ist ein Pfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Oft wird eine Grundschuld zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert er sich seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Die Grundschuld kann auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt werden.
Grundschuldbestellung
Damit stimmt ein Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden. Sie ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden.
Grundsteuer
Von den Gemeinden nach einheitlichen Grundsätzen erhobene Steuer auf Grundbesitz. Die Höhe hängt von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab.
Grundstück
Es ist ein räumlich abgetrennter Teil, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, ihre Immobilie in einem für andere Personen und Sachwerte ungefährlichen Zustand zu halten.Schadenersatz müssen Sie leisten, wenn jemand oder etwas durch Ihre Immobilie einen Schaden erleidet. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können Sie sich gegen diese absichern.
Herstellungskosten
Das sind Kosten, die bei der gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes zu Stande kommen. Dies sind beispielsweise Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für Außenanlagen sowie Gebühren für die Baugenehmigung.
Hypothek
Eine Möglichkeit für Gläubiger, ihre Forderung gegenüber dem Immobilieneigentümer durch das Grundstück abzusichern. Die Hypothek ist abhängig von der ihr zugrundeliegenden Forderung. Das heißt, dass die Hypothek erlischt, sobald die persönliche Forderung bezahlt ist. Heute ist die Hypothek überwiegend durch die Grundschuld ersetzt worden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand).
Hypothekendarlehen
Es ist durch ein Grundpfandrecht gesichertes langfristiges Darlehen. Der vereinbarte Zins wird für einige Jahre festgeschrieben, um den Hypothekendarlehensnehmer gegen kurzfristige Zinsschwankungen abzusichern.
Immobilie
Die Bezeichnung für unbebaute oder bebaute Grundstücke aller Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude.
Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung ist ein Darlehen bei einer Bank, um ein Haus oder eine Wohnung zu bauen oder zu kaufen. Das Darlehen wird über einen Abstand von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurückgezahlt.
Instandhaltungskosten
Das sind Kosten, die zur Beseitigung der üblichen und gebrauchsbedingten Abnutzung bei Immobilien anfallen. Regelmäßige „Schönheitsreparaturen“ oder die Instandhaltung der Heizungsanlage fallen darunter. Instandhaltungskosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Instandhaltungsrücklage
Regelmäßig zu zahlender Betrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschrieben. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen.
Kapitalanlage
Erwerb einer Immobilie zur Vermietung oder Verpachtung. Um durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile Gewinn zu erzielen.
Kapitaldienstfähigkeit
Die Fähigkeit eines Darlehensnehmers, die monatlichen Kosten eines Darlehens aus seinen laufenden Einkünften abzudecken.Vor jeder Darlehensvergabe wird die Kapitaldienstfähigkeit geprüft.
Kapitalkosten
Das sind Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, mit dem der Kauf einer Immobilie erfolgen muss, um rechtsgültig zu sein. Die Bedingungen für die Eigentumsübertragung werden geklärt. Der Verkäufer tritt seine Rechten und Pflichten an den Käufer ab. Sobald er den vereinbarten Kaufpreis erhalten hat, verpflichtet er sich zur Übertragung des Eigentums.
KfW
KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie ist ein bundeseigenes Institut und vergibt zinsgünstige Darlehen. Mit denen soll privater Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft unterstützt werden. Da die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, somit kann die Beantragung eines KfW-Darlehens nicht bei ihr selbst erfolgen, sondern muss über eine vermittelnde Bank laufen.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Das KfW bietet ein Wohneigentumsprogramm an und eignet sich für alle, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchten.
Konditionen
Darunter versteht man die Kosten, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zu gewähren. Zudem gehören Sollzinssatz, Dauer der Sollzinsfestschreibung, Tilgungssatz, Auszahlungskurs sowie Bearbeitungskosten, Bereitstellungszinsen und Beginn der Tilgung. Nur unter Einbeziehung aller Faktoren und durch sorgfältigen Vergleich der Gesamtkondition lässt sich die günstigste Finanzierung ermitteln.
Konsumentenkredit
Dient der Finanzierung des Güterverbrauchsund und richtet sich an private Haushalte. Er bietet sich besoners für Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro an. Die monatliche Rate wird je nach Laufzeit (bis zu 10 Jahre) und Konditionen des Kredits festgeleg. Im Regelfall ist sie für die gesamte Laufzeit gültig. Sondertilgungsoptionen sind selbstverständlich möglich.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Da die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, daher kann die Beantragung eines KfW-Darlehens nicht bei ihr selbst erfolgen, sondern muss über eine vermittelnde Bank laufen.
aufzeit
Das ist der Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung eines Darlehens. Die Laufzeit ist von der Tilgung und vom Sollzinssatz abhängig. Es wird oft der Begriff Laufzeit mit dem der Sollzinsbindung verwechselt. Die Sollzinsbindung beschreibt den Zeitraum, für den die Zinsen fest vereinbart sind.
Legitimation
Durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses muss sich jeder Darlehensnehmer ausweisen.
Oft kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen deshalb übernimmt in der Regel die Deutsche Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens die Legitimationsprüfung.
Lineare Abschreibung
Eine Alternative zur degressiven Abschreibung von Herstellungs- und Anschaffungskosten für Neubauten. Hier bleiben die jährlichen Raten über die gesamte Laufzeit beständig. Damit bleibt auch die Steuer mindernde Wirkung gleich.
Löschungsbewilligung
Eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.
Modernisierung
Erhöhung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes. Genauso wie Anpassung an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Erreicht werden kann dies beispielsweise durch Veränderungen am Grundriss oder die Erneuerung der Ausstattung.
Die Modernisierung einer Immobilie steigert dauerhaft deren Wert und kann helfen, Energiekosten zu verringern. Die Modernisierung erhöht auch die Lebensqualität und den Wohnkomfort.
Muskelhypothek
Umgangssprachliche Bezeichnung für Eigenleistung. Eine persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten geleistet wird.
Die Risiken hierbei können hoher Zeitaufwand, längerer Bauzeit, eventuell unzureichender fachlicher Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen sein.
Nachfinanzierung
Ein Finanzierungsbedarf, der über den ursprünglich abgeschlossenen Nettodarlehensbetrag hinausgeht. Wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder benötigt werden, kann eine Nachfinanzierung notwendig werden.
Nebenkosten
Beim Kauf einer Immobilie entstehen Nebenkosten, die zusätzlich zum reinen Kaufpreis bezahlt werden müssen. Das sind die Grunderwerbssteuer (variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 und 6 %), Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 2 %) und ggf. Maklerprovision. Diese Kosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb fallen laufende Nebenkosten wie Betriebs- bzw. Bewirtschaftungskosten der Immobilie an. Diese Kosten müssen bei der Ermittlung der monatlichen Belastung berücksichtigt werden.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers. Zum Beispiel Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren.
Negativbescheid
Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen. Damit wird bestätigt, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Diese Bestätigung muss vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen.
Negativbescheinigung
Gemeinden steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu. Dies bedarf keiner Eintragung im Grundbuch. Mit einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.
Nichtabnahmeentschädigung
Beim Kreditinstitut entsteht ein Verlust, wenn zugesagte Darlehen oder Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen werden. Den Verlust muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung ausgleichen.
Nominalzins
Das ist eine alte Bezeichnung für die Höhe der Darlehensverzinsung, die mit der neuen Verbraucherkreditlinie vom 11.06.2010 durch den Begriff „Sollzins“ ersetzt wurde.
Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).
Notarieller Kaufpreis
Es ist der festgeschriebene Kaufpreis in einem vom Notar geschlossenen Kaufvertrag. Der notarielle Kaufpreis ist unter anderem maßgebend für die steuerliche Abschreibung, die Grunderwerbssteuer sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes.
Ökologisch Bauen
Mit dem Programm „Ökologisch Bauen“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene Bauvorhaben, die gewisse Anforderungen erfüllen. Eine mit diesen Mitteln finanzierte Eine Immobilie, die mit diesen Mitteln finanziert wird, wird beispielsweise deutlich weniger Energie verbrauchen als Bestandsbauten.
Preisangabenverordnung
Die Kreditinstitute sind laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, aufzulisten.
Prolongation
Die Verlängerung eines bestehenden Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung. Bei einer Prolongation gibt es keinen Wechsel des Darlehensgebers, sondern es werden nur die Konditionen an die aktuellen Werte und die aktuelle Situation des Darlehensnehmers angepasst.
Rangrücktritt
ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger kann seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers durch notariell beglaubigte Erklärung verändern.
Rangstelle
In einer bestimmten Reihenfolge werden Gläubiger eines Darlehensnehmers im Grundbuch gelistet. Die jeweilige Rangstelle ist in einem Fall einer Zwangsvollstreckung wichtig, da die Forderungen der Reihe nach bedient werden.
Ratenkredit
Eine Bezeichnung für Konsumentenkredit. Darlehensart für Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Sie dient der Finanzierung des privaten Güterverbrauchs. Für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren wird ein fester Zinssatz vereinbart. Möglich sind Sondertilgungsoptionen.
Renovierung
Instandhaltung oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Immobilienobjekts.Es geht nicht vorrangig darum, den Wert zu erhöhen oder die Wohnqualität der Immobilie zu verbessern.
Restschuld
Teil eines Darlehens der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurde. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand des mit dem Darlehen verbundenen Tilgungsplans festgestellt werden.
Restschuldversicherung
Die Darlehensraten gegen Tod, Unfall oder Krankheit abzusichern, ist eine Möglichkeit des Darlehensnehmers. Im Normalfall wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld durch die Versicherungsgesellschaft beglichen. Noch dazu werden zusätzliche Dienstleistungen, wie eine Unfall- oder Krankenversicherung angeboten.
Rückauflassungsvormerkung
Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen. Sie sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden.Der Kauf eines Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Wenn der Käufer diese Aufgaben nicht einhält, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.
Rücktritt vom Darlehensvertrag
Die einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrages durch den Darlehensgeber. Die Bank behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn zum Beispiel nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber, dass er zurückzutreten und eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung verlangen kann.
Sachwertverfahren
Dies ist ein Verfahren zur Ermittlung des Wertes eigengenutzter Immobilien. Der Wert ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und dem Wert der Außenanlagen. Bei der Berechnung des Gebäudewertes wird ein Abschlag genommen, weshalb der Sachwert bis zu 30 % unter den tatsächlichen Anschaffungskosten liegen kann. Bei Eigentumswohnungen wird das Sachwertverfahren nur unter bestimmten Umständen angewendet.
Schätzkosten
Kosten, die bei der Wertermittlung einer Immobilie anfallen.
schufa
Schufa ist die Abkürzung für die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa enthält von ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Auf Anfrage stellt sie diese Informationen den Banken zur Verfügung. Dies geschieht unter strenger Beachtung des Datenschutzes.
Schuldertausch
Die Finanzierung kann beim Verkauf einer Immobilie mitverkauft werden. Der Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Ein Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Darlehensgebers durchgeführt werden. Die Bewilligung erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von 1 bis 2 % der Restschuldsumme.
Schuldübernahme
Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus. Ein neuer Darlehensnehmer tritt ein. Dieser Verlauf setzt das Einverständnis aller Vertragsparteien voraus.Zwingend notwendig ist ein notarieller Vertrag oder eine notarielle Beurkundung eines Vertrags. Sofern die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut wie die des bisherigen ist, ist eine Schuldübernahme im Regelfall problemlos möglich.
Schuldzinsen
Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Bei vermieteten Immobilien können Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Hierbei ist es belanglos, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters angefallen sind.
Schuldzinsenabzug
Bei vermieteten Objekten sind Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig.
Sofortkredit
Sofortkredite sind Konsumentenkredite für einen Betrag zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Sie werden zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Für dieses Darlehen wird keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt. Damit eignen sie sich insbesondere für Mieter sowie für Besitzer bereits belasteter Immobilien.
Sollzinsbindung
Sollzinsbindung ist ein anderes Wort für Sollzinsfestschreibung. Es bezeichnet die Zeitspanne, für die der Sollzins im Darlehensvertrag fest vereinbart ist und gebunden ist. Der Kreditnehmer kann den Zinssatz neu verhandeln oder den Darlehensgeber wechseln, nachdem die Frist abgelaufen ist.
Sollzinssatz
Der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Vor Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie am 11.06.2010 wurde der Sollzinssatz Nominalzinssatz genannt.
Sondereigentum
Es werden zwei Arten von Sondereigentum durch das Wohnungseigentumsgesetz unterschieden. Zum einen gibt es das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (= Wohnungseigentum). Zum anderen gibt es das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (= Teileigentum).
Sondernutzungsrecht
Es werden oftmals Sondernutzungsrechte bei Mehrfamilienhäusern, für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Zum Beispiel, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Für Gartenanteile und Kellerräume werden ebenfalls Sondernutzungsrechte vergeben.
Sondertilgung
Das sind Tilgungen, die über die im Darlehensvertrag vereinbarten monatlichen Tilgungsraten hinausgehen. Durch Sondertilgungen können Darlehensnehmer zusätzliche Tilgungsleistungen erbringen. Somit können sie ihre Restschuld weiter verringern. Sondertilgungen können die regelmäßigen Darlehensraten verringern oder die Gesamtlaufzeit des Darlehens kann verkürzt werden.
Sparphase
Sparphase ist die Bezeichnung für die Phase eines Bausparvertrages. Während ein Bausparer monatlich gleichbleibende Beträge auf seinen Bausparvertrag einzahlt oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vornimmt. Möglich Es wäre auch machbar das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung einzubringen.
Staatliche Förderung
Zum 1. Januar 2006 wurde die größte Abteilung der staatlichen Förderung , die Eigenheimzulage, abgeschafft. Hausbauer können über KfW-Darlehen weiterhin an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter profitieren währenddessen von steuerlichen Vergünstigungen. Zum Beispiel von Abschreibungen. Die Länder bieten für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften. Bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt erhalten Sie mehr Informationen.
Teilauszahlungszuschlag
Wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird ist es das Entgelt für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts. Es kann zwischen 50 und 100 Euro kosten oder es wird nichts berechnet.
Teileigentum
Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, wie zum Beispiel Kellerräume oder Garten. Es wird in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum gebracht.
Teilungserklärung
Dies ist die Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene voneinander getrennte Wohnungen geteilt wird. Mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wird die Teilung wirksam. Es wird somit möglich, die einzelnen Miteigentumsanteile selbständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt an, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.
Tilgung
Zur Rückführung eines Darlehens muss regelmäßig gezahlt werden. Die Höhe der Tilgung entscheidet, gemeinsam mit dem Zinssatz, über die Höhe der Darlehensrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens. Kalkulieren Sie monatliche Raten mit unserem Tilungsrechner.
tilgungsaussetzung
Darlehensnehmer können auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren, anstatt der üblichen monatlichen Tilgungsleistungen. Es werden nur die anfallenden Zinsen gezahlt. Es einigen sich beide Vertragspartner auf ein so genanntes Tilgungssurrogat, als Tilgungsersatz. Jenes wird extra bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.
Tilgungsfreie Jahre
zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbarte Zeit nach Darlehensauszahlung. Dazu ist keine Tilgung der Darlehensschuld erfolgt.
tilgungsplan
Eine Zeitliche Darstellung des Darlehensverlaufs in der Form einer Auflistung. Aufgezeigt werden auch die fälligen Zahlungen und der jeweils verbleibenden Schuld im Darlehensverlauf. Der Tilgungsplan zeigt die Höhe des in der monatlichen Rate enthaltenen Zins- und Tilgungsanteils auf. Er kann jedoch nur für die Zeit der Sollzinsbindung verlässliche Zahlen benennen. Ein neuer Tilgungsplan für das neue Darlehen ist notwendig, wenn eine Prolongation oder eine Umschuldung stattgefunden hat.
tilgungssatz
Höhe der anfänglichen Tilgung bei Annuitätendarlehen. Bei vereinbarter endfälliger Tilgung ist dies die Höhe der Sparrate.
tilgungssurrogat
Das Darlehen muss in der Regel endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden, wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Deswegen muss der Darlehensnehmer für die Tilgungsaussetzung einen Tilgungsersatz besparen. Dies wird auch als Tilgungssurrogat bezeichnet. Hierfür bieten sich zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.
Tilgungsverrechnung
Die Restschuld reduziert sich durch Tilgungsleistungen sofort oder in regelmäßigen Abständen. Die Tilgungsverrechnung gibt den Zeitpunkt an. Bei einer „sofortigen Tilgungsverrechnung“ wird die Zahlung entsprechend dem Eingang der Tilgung sofort mit der Restschuld verrechnet.
Treuhandzahlung
Ein Darlehen bereits vor Erfüllung aller Auflagen (z.B. Eintragung der Grundschuld) auszahlen zu lassen, ist eine Möglichkeit. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung an vertrauenswürdige Dritte (so genannte Treuhänder), die das Geld an den endgültigen Empfänger weiterleiten, wenn alle Auflagen erfüllt sind.
Umschuldung
Umschuldung ist eine Art der Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Sollzinsbindung, bei der der Darlehensgeber gewechselt wird.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Die Bescheinigung wird für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch gebraucht.
Variabler Zins
Sollzinssatz, der nicht für eine bestimmte Zeit (z.B. 10 Jahre) festgeschrieben ist. Er kann während der Laufzeit des Darlehens jederzeit einseitig durch den Darlehensgeber geändert werden. Häufig wird die Anpassung von einem Index (z.B. EURIBOR) bedingt.
Variables Darlehen
Der Zinssatz wird alle drei oder sechs Monate an den Marktzins angepasst. Zu diesen Zeitpunkten kann das Darlehen ganz oder teilweise zurückgeführt werden.
Verkehrswert
Der Preis einer Immobilie, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im normalen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Vermögensbildungsgesetz
Die Arbeitgeber werden dazu angehalten , ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Jene werden durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage je nach Anlageart öffentlich gefördert.
Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Summe, die Kreditinstitute im Normalfall verlangen, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vor Ablauf der Sollzinsbindung vorzeitig rückführen möchte.
Vorfälligkeitsschutz
Damit kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Zinsaufschlags kann man bei Eintritt eines der festgelegten Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, wenn die Immobilie verkauft wird.
Vorfinanzierungskredit
Man kann einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen, auch wenn man einen Bausparvertrag hat und schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt. Bei der Zuteilung der Bausparsumme wird der Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart.
Vorkaufsrecht
Ein im Grundbuch in Abt. II eingetragenes Recht, das dem Begünstigten zusichert, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Er muss dem Verkauf zustimmen, wenn er dies nicht möchte.
Vorschaltdarlehen
Hypothekendarlehen mit kurzer Sollzinsbindung (ca. zwei Jahre), kann vom Kreditnehmer allzeit gekündigt werden. Um zum Beispiel bei gesunkenen Zinsen einen längerfristigen Vertrag abzuschließen. Ein solches Darlehen eignet sich vor allem zur Überbrückung von Hochzinsphasen. Allerdings sind die Konditionen normalerweise auch teurer als die von langfristigen Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz.
Vorvertragliche Informationen
Allgemeine vorvertragliche Informationen sind auf dem Europäischen Standardisierten Merkblatt festgehalten. Sie müssen dem Darlehensnehmer vom Darlehensgeber und vom Vermittler rechtzeitig vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Sie dienen als Überblick und Vergleichsgrundlage. Dem Verbraucher müssen zusätzlich vor Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrages eigene vorvertragliche Informationen der Darlehensvermittler übergeben werden.
Wegerecht
Das Recht ein anderes Grundstücks zu überqueren. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.
Wertermittlung
Feststellung des tatsächlichen Verkehrs- und Beleihungswertes einer Immobilie. Im Regelfall wird Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern das Sachwertverfahren herangezogen. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich aus deren Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche) zusammen. Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über dessen Ertragswert bestimmt, der sich aus der Jahresnettokaltmiete errechnet.
Wohnfläche
Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Punkt.
Zur Wohnfläche gehören:
– 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
– 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (z. B. Wintergärten)
– max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören
Nicht anrechenbare Flächen sind der Keller, nicht ausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.
Wohnkredit
Dies ist ein Konsumentenkredit für einen Betrag zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Vereinbart wird er zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Für dieses Darlehen wird keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt, aber es wird speziell an Immobilienbesitzer vergeben.
Wohnrecht
Das Recht für einen Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Dem Berechtigten ist es erlaubt, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Der Eigentümer trägt die Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw.
Wohnungsbauprämie
Eine Staatliche Belohnung auf Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können sich diese sichern.
Wohnungseigentum
Dies umfasst Sondereigentum an einer Eigentumswohnung aber auch den Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).
Wohnungseigentumsgesetz
Rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohnungseigentumsgesetz ist Wohnungseigentum definiert und die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümer geregelt.
Wohnwirtschaftliche Zwecke
Wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden, erfolgt die Vergabe von Bauspardarlehen. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Auch kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift) sichern. Mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung möglich.
zahlungsart
Für Ratenzahlungen gibt es unterschiedliche Terminmöglichkeiten, das auch „Zahlungsart“ genannt wird. Bei einer monatlichen Ratenzahlung heißt vorschüssig zum Monatsanfang, mittelschüssig zur Monatsmitte und nachschüssig zum Ende des Monats.
Zins
Das Geld, das der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber für die Überlassung des Darlehens zahlt. Als üblich wird der Zins als Prozentsatz angegeben. Rechnen Sie mit unserem Zinsrechner eine erste Tendenz aus und verschaffen Sie sich so einen Überblick.
Zinsabschlag
Grundsätzlich werden alle Zinseinkünfte seit dem 01.01.1993 mit einem Abschlag versehen. Den Betrag ziehen die Kreditinstitute vom Zins ab und leiten ihn direkt an das Finanzamt weiter. Durch einen Freistellungsauftrag an das Kreditinstitut kann der Abzug verhindert werden. Zinsen auf ein Bausparguthaben sind auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wird.
Zinsänderungsrisiko
Während der Darlehenslaufzeit kann sich der Zinssatz bei einem Gleitzinsdarlehen ändern, weil er nicht festgeschrieben ist. Er passt sich an die Marktzinsen an. Es besteht ein Risiko, dass sich der Zinssatz während der Laufzeit verschlechtert. Dieses Zinsänderungsrisiko wird aber oft mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.
Zinsbindung
Ist auch die Zinsfestschreibung. Der Begriff der Zinsbindung wurde durch den Begriff Sollzinsfestschreibung durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie umgeändert. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag zum Thema „Zinsbindung – kurz und lang„.
Zinsbindungsfrist
Dies ist eine Zeitspanne, für die der Sollzins im Darlehensvertrag fest vereinbart und damit gebunden ist. Der Kreditnehmer kann den Zinssatz neu verhandeln oder den Darlehensgeber wechseln, wenn die Frist abgelaufen ist.
Zusatzsicherheit
Dies sind Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichender Bonität eingefordert werden. Zum Beispiel Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
Zuteilung
Wenn ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er ausgezahlt werden. Die Auszahlung muss vom Bausparer aktiv beantragt werden.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Für Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche von Gläubigern gegenüber einem Schuldner.
Zwischenfinanzierung
Sie dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs beispielsweise während der Bauphase. Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital oder die Auszahlung abgelöst, der langfristigen Finanzierungsmittel, des eigentlichen Immobiliendarlehens.