Kosten für Notar- und Grundbucheintrag schnell kalkulieren mit dem Grundbucheintrag-Kosten-Rechner!
Ganz egal, ob Sie ein Grundstück bzw. Haus kaufen oder eine Umschuldung Ihrer Baufinanzierung planen, in der Regel stellt sich meist die Frage: Was kostet mich die Grundschuldeintragung für meine Baufinanzierung und wie hoch fallen Notar- und Grundbuchkosten gesamt aus?
Die sogenannten Kaufnebenkosten wie beispielsweise die Grundbuchkosten machen einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtkosten bei der Immobilienfinanzierung aus und sollten deswegen keinesfalls übersehen werden. Unser Grundschuld-Rechner hilft Ihnen bei der Ermittlung der anfallenden Notar- und Grundbuchkosten.
Kosten Grundbucheintrag = Kosten Notar Grundschuld
Sprechen wir vom Eintrag in das Grundbuch, so ist in der Regel damit die Eintragung einer Grundschuld gemeint. Die Grundschuld dient zur besonderen Sicherung für den Kreditgeber. Das bedeutet, ein Grundstück wird mit einer bestimmten Geldsumme belastet. Im Normalfall in der Höhe der kompletten Darlehenssumme. Damit gehört die Grundschuld, neben der Hypothek, zu den gängigsten Grundpfandrechten.
Die Eintragung einer Grundschuld muß immer durch einen Notar begleitet und eingetragen werden.
Kosten Eintragung Grundbuch berechnen – für Ihre Baufinanzierung
Notarkosten und Grundbucheintrag
Ein Grundbucheintrag erfolgt in mehreren Schritten. Eine solche Grundbucheintragung wird immer durch einen Notar begleitet und vollzogen. Der Notar sorgt für die Beurkundung und Eintragung in das Grundbuch.
Für die Arbeit des Notars aber auch von Seiten des Grundbuchamts fallen für den Grundbucheintrag Kosten an.
Die anfallenden Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Höhe des Darlehens. Wobei für einen Grundschuldbrief gesonderte Kosten anfallen. Insgesamt liegen die Gebühren und Kosten für die Arbeit des Notars und des Grundbuchamtes zwischen 200 Euro und 1000 Euro.
Kalkulieren Sie mit unserem BaufiTeam Grundschuld Kosten Rechner schnell und einfach die anfallenden Kosten und Gebühren für einen Grundbucheintrag.
Eintragung Grundbuch
Um die Grundschuld bestellen zu können, legt die Bank dem Notar Unterlagen vor, die Aufschluss geben über die verhandelte Vereinbarung zwischen den Partnern der Baufinanzierung. Darin vereinbart ist beispielsweise die jährliche Verzinsung oder auch die Höhe der Grundschuld zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber.
Im Anschluss erfolgt dann die notarielle Beurkundung der Grundschuld durch den Notar und die Einreichung im Grundbuch. Der eigentliche Grundbucheintrag erfolgt danach meistens in einer Zeitspanne von sechs bis acht Wochen.
Im letzten Schritt erhält die Bank bzw. der Kreditgeber dann den aktualisierten Grundbucheintrag und die fertige Urkunde zur Belegung durch den Notar.
Sie möchten die Grundbuchkosten berechnen? Nutzen Sie dazu mit nur wenigen Klicks unseren BaufiTeam Grundschuldkosten Rechner.
Sie haben Ihr Traumhaus schon gefunden und offene Fragen – z.B. zu den Grundbuch Kosten? Sie suchen daher lieber den persönlichen Kontakt? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
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